Angesichts der aktuellen Lage in unserem Landkreis wurde in der vergangen Woche eine Allgemeinverordnung zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 vom Landkreis Zwickau getroffen. Das Betreten unserer Einrichtung wurde leider vorübergehend für Besucher untersagt. Die aktuelle Entwicklung lässt nun die folgenden neuen Regelungen zu.

Bis einschließlich Sonntag, den 18.10.2020:

Besuche sind leider noch nicht gestattet.

Ab Montag, den 19.10.2020:

Der Besuchsverkehr ist eingeschränkt wieder möglich.
Dabei ist maximal 1 Person pro Bewohner und Tag zugelassen.

 

Für stets aktuelle Informationen zu unseren Besuchsregelungen wählen Sie folgende Telefonnummer:
03762-70615 oder 70617

Wir bitten um Ihr Verständnis und informieren Sie, wenn es weitere Neuigkeiten gibt.
Bleiben Sie gesund.